Grundlagen der Ausbildung
  


  
Seit dem Jahr 2001 wird bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, ab 2003 auch bei freien Trägern die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(BAuA) und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) gemeinsam entwickelte und neu geordnete Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umgesetzt. Um die neue Ausbildung erfolgreich durchführen zu können, müssen sich Ausbildungsträger, Dozenten, Tutoren und sonstige Betreuer der in Ausbildung befindlichen Fachkräfte umfassend auf die mit der neuen Ausbildung verbundenen Anforderungen einstellen. Diese Anforderungen sind im Wesentlichen durch neue, am Praxishandeln der Fachkräfte ausgerichtete Ausbildungsinhalte, die Vernetzung von Präsenzlernen im Seminar und Selbstlernen mit computergestützten Lernprogrammen (Computer-Based-Training - CBT), die Integration eines betrieblichen Praktikums in die Ausbildung und die Einführung eines verbindlichen, bundeseinheitlichen Konzeptes von Lernerfolgskontrollen geprägt.

Und wichtig ist es, dass sich alle aktiv in der Ausbildung Tätigen sich über die kontinuierlich erfolgende Optimierung auf dem Laufenden halten.

 

 
Auftrag der Fachkraft für Arbeitssicherheit
 


 
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach ASiG ein innerbetrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Dieser gesetzliche Auftrag erfordert eine zielführende Umsetzung im Betrieb. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat demnach im Betrieb eine Schlüsselstellung bezüglich des Arbeitsschutzes, ohne jedoch über eine entsprechende Weisungsbefugnis zu verfügen. Die Ergebnisse des Arbeitsschutzes, d. h. sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen, sind eine Leistung des gesamten Betriebs und nicht nur das Ergebnis der Arbeit von Fachexperten. Aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen kommt dem Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit, d. h. den Vorgehensweisen, wie qualifiziert Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Betrieb initiiert und umgesetzt werden, eine hohe Bedeutung zu.

 

 

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