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Seit dem Jahr 2001 wird bei
den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, ab 2003
auch bei freien Trägern die von der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(BAuA) und dem
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
gemeinsam entwickelte und neu geordnete Ausbildung zur
Fachkraft für Arbeitssicherheit umgesetzt. Um die neue
Ausbildung erfolgreich durchführen zu können, müssen sich
Ausbildungsträger, Dozenten, Tutoren und sonstige Betreuer
der in Ausbildung befindlichen Fachkräfte umfassend auf
die mit der neuen Ausbildung verbundenen Anforderungen
einstellen. Diese Anforderungen sind im Wesentlichen durch
neue, am Praxishandeln der Fachkräfte ausgerichtete
Ausbildungsinhalte, die Vernetzung von Präsenzlernen im
Seminar und Selbstlernen mit computergestützten
Lernprogrammen (Computer-Based-Training - CBT), die
Integration eines betrieblichen Praktikums in die
Ausbildung und die Einführung eines verbindlichen,
bundeseinheitlichen Konzeptes von Lernerfolgskontrollen
geprägt.
Und wichtig ist es, dass sich
alle aktiv in der Ausbildung Tätigen sich über die
kontinuierlich erfolgende Optimierung auf dem Laufenden
halten.
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist
nach ASiG ein innerbetrieblicher Berater, der den
Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes
unterstützt. Dieser gesetzliche Auftrag erfordert eine
zielführende Umsetzung im Betrieb. Das Handeln der
Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für
das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten im Unternehmen.
Die Fachkraft für
Arbeitssicherheit hat demnach im Betrieb eine
Schlüsselstellung bezüglich des Arbeitsschutzes, ohne
jedoch über eine entsprechende Weisungsbefugnis zu
verfügen. Die Ergebnisse des Arbeitsschutzes, d. h.
sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen, sind
eine Leistung des gesamten Betriebs und nicht nur das
Ergebnis der Arbeit von Fachexperten. Aufgrund dieser
besonderen Voraussetzungen kommt dem Handeln der Fachkraft
für Arbeitssicherheit, d. h. den Vorgehensweisen, wie
qualifiziert Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Betrieb
initiiert und umgesetzt werden, eine hohe Bedeutung zu.
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